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Vom Anbieter werden verschiedene Dienstleistungen rund um die Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für Mietobjekte angeboten.
Plausibilitätsprüfung Wohnungen
Die Dienstleistung wird Deutschlandweit angeboten.
Dienstleistungsangebot im Einzelnen:
Eine Beauftragung zur Prüfung kann ausschließlich mit dem hierzu vorgegebenen Auftragsformular erfolgen. Das Formular ist unter möglichst vollständiger Beantwortung der Fragen zum Mietverhältnis auszufüllen. Der Mieter hat insbesondere darauf zu achten, dass seine Kontaktdaten wahrheitsgemäß, vollständig und gut lesbar eingetragen sind. Das Formular ist vom Auftraggeber (Mieter) eigenhändig zu unterzeichnen. Dem Auftragsformular sind die zur Plausibilitätsprüfung erforderlichen Unterlagen wie in dem Auftragsformular beschrieben, z.B. Mietvertrag, Betriebs- / Heiz- / Warmwasser-kostenabrechnung und Ablese belege in Kopie beizufügen. Es sind ausschließlich Kopien beizufügen. Die Auswertung der Plausibilitätsprüfung enthält konkrete mietrechtliche Ausführungen zu den mietvertraglichen Vereinbarungen, die sich auf die Zahlung von Betriebskosten beziehen; insbesondere zur Umlagevereinbarung, Vorauszahlungen und Pauschale, Umlageschlüssel, den Mindestvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung, sowie zur Übereinstimmung von Mietvertrag und Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Bürgerlichem Gesetzbuch, Betriebskosten-, Heizkostenverordnung, Eichgesetz, Neubaumietenverordnung usw., sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Auswertung enthält des Weiteren Anmerkungen zu dem Mietverhältnis, abhängig von der Beantwortung der Zusatzfragen, sowie Auswertungen und detaillierte Erläuterungen zu sämtlichen abgerechneten Kostenarten und konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Eine Prüfung von Belegen, die der Auftraggeber (Mieter) unaufgefordert mit seinem Auftragsformular und den erforderlichen Unterlagen an den Anbieter versandt hat, erfolgt nicht. Sollte im Einzelfall eine Prüfung der Belege durch den Auftraggeber (Mieter) gewünscht sein, wird der Anbieter nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Die Beantwortung von schriftlichen Fragen des Auftraggebers (Mieters), die dieser zusammen mit dem Auftragsformular formuliert und mit den Unterlagen übersandt hat, erfolgt nur soweit sich diese auf die konkret zu prüfende Betriebskostenabrechnung beziehen und im Rahmen der Plausibilitätsprüfung beantwortet werden können. Eine darüber hinausgehende Beratung zum Mietverhältnis erfolgt nur nach vorheriger Absprache.
Die Überwachung von Fristen jeglicher Art und aus jeglichem Rechtsgrund (aus Vertrag, Gesetz, jahrelanger Übung usw.) ist nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages und obliegt ausschließlich dem Auftraggeber (Mieter).
Stellt der Anbieter bei erster Durchsicht des Prüfungsauftrages fest, dass der Auftrag, z.B. wegen einer bestehenden Interessenkollision, oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wird er die gesamten ihm zugegangenen Unterlagen auf seine eigenen Kosten umgehend an den Auftraggeber (Mieter) zurücksenden. Der Auftraggeber (Mieter) hat keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Plausibilitätsprüfung.
Der Auftraggeber (Mieter) erhält das Ergebnisblatt und die Auswertung der Plausibilitätsprüfung auf dem Postweg an die von ihm angegebene Anschrift. Der Nutzer erhält auch eine Rechnung.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass bei Prüfung der eingereichten Unterlagen Fehler gefunden werden
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