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Jede zweite Nebenkosten Abrechnung ist falsch wir prüfen und helfen

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Wann sollte eine Prüfung der Abrechnung erfolgen ?
 
      -         Wenn im Haus lange Zeit Wohnungen leer stehen/standen
      -         Bei einer Steigerung der Kosten über 20%
      -         Wenn neue Positionen in der Abrechnung aufgeführt sind
      -         Bei Verdacht auf Ablesefehler   Heizung/Wasser/Warmwasser
      -         Wenn die Eichfristen  der Messeinrichtungen wie  Uhren oder Zähler abgelaufen sind
      -         Bei gemischt genutzten Grundstücken (Gewerbe/Ladengeschäft im Haus )
      -         Wenn Hausmeister, Verwaltungskosten und umlagefähige Tätigkeiten nicht 
                getrennt ausgewiesen sind
      -         Wenn der Paragraf 35a Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht ausgewiesen ist
      -         Wenn unterschiedliche Abrechnungsschlüssel verwendet wurden
      -         Wenn Betriebskosten pauschal  im Vertrag vereinbart wurden und trotzdem
                eine Abrechnung kommt
Wie lange kann Einspruch gegen die Abrechnung einlegt werden / Frist waren ?

        -         4 Wochen nach Zugang der Abrechnung 
        -         Zwischenbescheid an den Vermieter schicken und die Frist kann
                  bis zu einem Jahr verlängert werden

 

Soll ich die Abrechnung bezahlen ?

          -         Wenn Sie sich nicht sicher sind, nur unter Vorbehalt bezahlen.
Ich habe bezahlt kann ich trotzdem in Einspruch gehen ?

         -         Wenn Sie unter Vorbehalt zahlen, können Sie möglichst noch zeitnah in Einspruch gehen
         -         Wenn normal bezahlt wurde, haben Sie die Abrechnung in voller Höhe anerkannt 
                   und das Abrechnungsjahr ist abgeschlossen. Es kann kein Einspruch mehr erhoben werden.
                   Eine Prüfung zu Ihrer Gewissheit ist jedoch möglich
Was kostet die Prüfung und wie bezahle ich diese, bekomme ich eine Rechnung ?

         -        Die Prüfung der Abrechnung kostet einmalig 25.- € für private Mieter
                  zuzüglich 3,50 Euro Portokosten bei Postversand (entfällt bei Zusendung der Auswertung
                  per E-mail oder Fax)
         -        Schreiben als Widerspruch für den Vermieter (Sie brauchen nur noch unterschreiben) 15.- €        
                  zuzüglich 3,50 Euro Portokosten bei Postversand (entfällt bei Zusendung der Auswertung 
                  per E-mail oder Fax)
         -        Der Betrag wird bei Auftragserteilung fällig und ist im voraus auf unsere Bankverbindung 
                  zu überweisen.     
         -        Mieter von Gewerbe bekommen von uns ein Kostenangebot
         -        Zahlung kann erfolgen per Banküberweisung auf unsere Bankverbindung

                                                                          Dieter Busch
                                                       
                             Wüstenrot Bank AG     Kto.Nr.: 9612110155               Blz.:Nr.: 60420020

         -         Nach Auftragserteilung geht Ihnen ordnungsgemäß mit ausgewiesener MwSt z.zt.19% 
                   eine Rechnung zu
Welche Unterlagen Angaben benötigen Sie zur Überprüfung ? (bitte Kopien senden)

        -         Mietvertrag
        -         Bei Neubezug der Wohnung  das Übergabeprotokoll mit den Anfangszählerständen
        -         Abrechnung aktuell
        -         Abrechnung vom Vorjahr wenn vorhanden
        -         Ablesebelege für die  Heizung und Wasser
        -         Auftragsformular
        -         Beleg zur Zahlung der Gebühr
Wie lange dauert es bis ich ein Ergebnis habe ?
        -        Eine Bearbeitung dauert in der Regel ca eine Woche bei vorliegen aller erforderlichen 
                 Unterlagen.
        -        Nach Eingang der einmaligen Zahlung geht Ihnen das Schreiben für den Vermieter
                 innerhalb von 14 Tagen zu.

*nur 9 cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min.

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Wichtig !                erhalten Sie 2011 eine Nebenkosten- abrechnung für den Zeitraum 2009  sollte diese immer auf Richtigkeit geprüft werden. Leisten Sie ohne eine Prüfung keine Zahlung !

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